imquadrat - Neue Wege der Kommunikation

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 . Allgemeines

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit der imquadrat. Bezugnahmen oder Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf eigene AGB wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sollte in diesen Bedingungen eine unwirksame Regelung enthalten sein, gelten alle übrigen gleichwohl. Die unwirksame Regelung ist durch eine Wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Formulierung am nächsten kommt.

2. Urheberrecht und Nutzungsrechte

Die der imquadrat erteilten Aufträge sind Dienstleistungs- oder Urheberwerksverträge, die auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet sind.  Alle  erstellten Projekte, Texte und Konzeptionen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. imquadrat überträgt dem Auftraggeber die uneingeschränkten Nutzungsrechte erstellter Texte für alle Medien. Diese gehen an den Auftraggeber über, sobald die Leistungen vollständig abgegolten sind (Datum des Honorareingangs).

3. Auftragsvergabe und Vergütung

Angebote sind freibleibend und können von der imquadrat  bis zur rechtsverbindlichen Annahme durch den Auftraggeber jederzeit widerrufen werden.  Bestellungen des Auftraggebers werden von der imquadrat durch schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung angenommen. Internet-Bestellungen (durch EMail/ Formularversand) sind auch ohne Unterschrift für den Auftraggeber bindend. Eine Absage eines gebuchten Trainings oder Coachings ist bis 6 Wochen vor Trainingsbeginn kostenfrei möglich. Bei einer Absage bis 14 Tage vor dem Seminar oder Coaching werden 50% des Honorars berechnet, bei späterer Absage ist das volle Honorar zu bezahlen. Dem Auftraggeber ist der Nachweis gestattet, dass der imquadrat ein Schaden entweder gar nicht oder in wesentlich niedriger Höhe entstanden ist. Die Vergütung entspricht dem in der Auftragsbestätigung vereinbarten Honorar. Davon abweichende Vereinbarungen haben keine Gültigkeit. Das Honorar ist nach Zugang der Rechnung ohne Abzüge fällig. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers kann imquadrat gemäß BGB § 286 ff. Verzugszinsen in Höhe von 10 % über dem gültigen Basiszinssatz verlangen. Der jeweilige Basiszinssatz wird von der Deutschen Bundesbank halbjährlich neu festgelegt und wird unter www.bundesbank.de veröffentlicht. Mahngebühren werden mit jeweils 10 Euro pro Mahnung pauschal erhoben. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.

4. Sonderleistungen, Nebenkosten

Sofern nicht abweichend vereinbart, enthält das vereinbarte Honorar zwei Korrekturphasen nach Abgabe des ersten Entwurfs. Darüber hinaus gehende Korrekturwünsche des Auftraggebers werden nach Aufwand abgerechnet. Dies gilt auch für Autorenkorrekturen d.h. Änderungen, die nach bereits erfolgter Textfreigabe anfallen. Kosten für Material, Porto, Kuriere, Recherche etc., die über das vereinbarte Honorar hinaus gehen, werden gesondert ausgewiesen und ohne Aufschlag weiterberechnet, sofern sie dem Auftrag unmittelbar zugeordnet werden können. Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen sind, werden vom Auftraggeber übernommen. Ausgenommen davon ist das erste unverbindliche Gespräch (Briefing) mit dem Auftraggeber im Umkreis bis 100 km um Stuttgart.  imquadrat ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, ihr dazu die entsprechende Vollmacht zu erteilen.

5. Auftragserteilung und Mitwirkungspflichten

imquadrat verpflichte sich, den erteilten Auftrag mit größter Sorgfalt auszuführen. Grundlage bildet das Briefing des Auftraggebers. Das Briefing wird von imquadrat  schriftlich fixiert und vom Auftraggeber freigegeben, um Missverständnisse aus der Arbeitsgrundlage auszuschließen. Darüber hinaus verpflichtet sich imquadrat  zur Verschwiegenheit über alle im Rahmen des Auftrags erhaltenen Informationen. Die Verschwiegenheitspflicht gilt uneingeschränkt auch nach Abschluss des Projekts. Im Gegenzug ist der Auftraggeber verpflichtet, imquadrat im Briefing alle zur Ausführung des Auftrages als notwendig erachteten Informationen zur Verfügung zu stellen. Sofern diese Mitwirkungspflicht verletzt wird, haftet imquadrat  nicht für Verzögerungen oder Schäden, die aus einem fehlerhaften oder unvollständigen Briefing an dem Werk entstehen.

6. Gestaltung und Vorlagen

Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der redaktionellen bzw. künstlerischen Gestaltung des Werkes nach Inanspruchnahme der unter 4 vereinbarten zwei Korrekturphasen sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Herstellung weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Für bereits begonnene Arbeiten behält imquadrat den ursprünglich vereinbarten Vergütungsanspruch. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller imquadrat übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt er mich von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

7. Abnahme, Belegmuster

Vor der Vervielfältigung, Produktion oder Online-Veröffentlichung eines Werkes sind imquadrat Korrekturmuster vorzulegen. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber imquadrat 5 kostenlose Belegexemplare. Imquadrat ist berechtigt, diese zur Eigenwerbung zu verwenden und den Namen des Auftraggebers als Referenz anzugeben. Aus dem geschlossenen Werkvertrag nach 2 sind nur handwerkliche Mängel gemäß BGB §640 ff. relevant für eine verweigerte Abnahme bzw. Zahlung der vereinbarten Vergütung. Geschmacksfragen des Auftraggebers haben darauf keinen Einfluss, siehe auch 4 und 5 Korrekturphasen und Gestaltungsfreiheit.

8. Haftung

Die imquadrat übernimmt keine Erfolgsgarantie für das Erreichen eines beabsichtigten Ziels oder Ergebnisses. Die Endfassungen von Texten, Konzepten und anderen Projekten werden vom Auftraggeber grundsätzlich schriftlich freigegeben. Mit der Genehmigung von Texten, Konzeptionen etc. übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit des Werkes. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Leistungen entfällt jede Haftung für imquadrat. imquadrat  haftet nicht für die wettbewerbs - oder markenrechtliche Zulässigkeit und die Eintragungsfähigkeit der Arbeiten. imquadrat behandelt die mir überlassenen Vorlagen mit größter Sorgfalt und gibt sie nicht an Dritte weiter. Nach Beendigung des Auftrags verpflichtt sich imquadrat, alle Unterlagen unbeschädigt an den Auftraggeber zurückzugeben. Imquadrat haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen. imquadrat verpflichte sich, Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Eine weitere Haftung ist ausgeschlossen. Sofern imquadrat Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer nicht meine Erfüllungsgehilfen. In diesen Fällen haftet imquadrat nur für eigenes Verschulden und nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. imquadrat  hafte nicht für Schäden, die dem Auftraggeber durch Trägermedien mit den angelieferten Arbeiten entstehen. Der Versand der Arbeiten erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Werktagen nach Ablieferung des Werkes geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Werk als mängelfrei abgenommen.

9. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Wohnsitz von imquadrat. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stuttgart, Mai 2012